1. Die durch Aushang und im Internet (www.seilbahn-burg.de) bekannt gemachten Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen sowie beim Aufenthalt auf dem Seilbahngelände.
2. Hierzu gehören die Berg-/Talstation mit Bahnsteigen, Ein-/Ausgängen, Außen-/Grünanlagen (u.a. mit Sitzgelegenheiten, Automaten, Fahrradständern, Parkplätzen) sowie Trassenanlagen und Stützen.
3. Der Aufenthalt auf dem Seilbahngelände oder die Benutzung der Seilbahn kommt einer Einverständniserklärung hiermit gleich.
4. Es gelten ausschließlich diese Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung der Seilbahn.